Europäisches Institut für Stillen und Laktation

Rezertifizierung als IBCLC

IBCLCs sollen durch die kontinuierliche Qualifikation immer auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft sein. Die Rezertifizierung dient dazu, dies zu fördern, zu messen und zu beurteilen, welches neue Wissen und welche weiteren Kenntnisse seit der letzten Zertifizierung hinzugewonnen worden sind – zum Schutz von Mutter und Kind sowie zur Sicherstellung des einheitlichen Wissensstandes aller IBCLCs weltweit.

Wer das IBLCE-Examen bestanden hat und damit den Titel "Still- und Laktations­berater:in IBCLC" führen darf, hat dieses Zertifikat für 5 Jahre erworben. Ab da muss eine IBCLC, um ihren Titel weiter führen zu können, alle 5 Jahre bei der zertifizierenden Institution IBLCE rezertifizieren.

Die Rezertifizierung ist prinzipiell auf zwei Wegen möglich:

  • Durch erneute Teilnahme am Examen
  • Durch den Nachweis von kontinuierlicher Fortbildung in den 5 Jahren seit Erwerb des letzten Zertifikats (Besuch von entsprechenden Veranstaltungen oder über sogenannte "Individuelle CERPs") – lesen Sie hierzu weiter unten auf dieser Seite

Anders als früher ist es seit 2022 nicht mehr erforderlich, zwingend in bestimmten Abständen das Examen zur Rezertifizierung zu nutzen. Die Rezertifizierung kann künftig immer über CERPs erfolgen, die erneute Teilnahme am Examen ist optional.

Überblick: Ablauf der Rezertifizierung mit CERPs

  • Grundsätzlich ist zur Rezertifizierung der Erwerb von insgesamt 75 CERPs notwendig, die innerhalb der letzten 5 Jahre absolviert wurden (Näheres dazu weiter unten)
  • Ca. 24 Monate nach der letzten Zertifizierung erhält die IBCLC die Einladung, mit Hilfe eines Multiple-Choice-Tests eine Selbsteinschätzung zu ihrem Wissensstand durchzuführen. (Die Selbsteinschätzung ist KEINE Prüfung, die Ergebnisse erhält nur die IBCLC selbst)
  • Anhand der Ergebnisse der Selbsteinschätzung werden Themenbereiche identifiziert, in denen noch Fortbildungsbedarf besteht. In der anschließenden Zeit bis zur nächsten Rezertifizierung sollten gezielt Fortbildungen besucht werden, die diese Wissensbereiche abdecken (Näheres dazu weiter unten)
  • In den Jahren 2023 + 2024 gibt es eine Übergangsphase, innerhalb derer sich der Anteil der CERPs erhöht, der spezifisch zu den oben identifizierten Wissensbereichen passen muss. Alle weiteren CERPs können inhaltlich frei gewählt werden (Näheres dazu weiter unten)
  • Zusätzlich zum Nachweis der erworbenen CERPs werden außerdem 250 Stunden praktische Arbeit in der Laktationsberatung, Aus- und Weiterbildung, Forschung oder Stillförderung innerhalb der letzten 5 Jahre benötigt. Diese können auch ehrenamtlich geleistet werden.
  • Eine Fortbildung im Bereich "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" innerhalb der letzten 5 Jahre wird benötigt und kann auch mit bis zu 3 CERPs in die Gesamt-Summe der Fortbildungspunkte eingebracht werden.
  • Bei jeder Rezertifizierung muss sich die IBCLC erneut dem → Verhaltenskodex für IBCLCs ("Code of Professional Conduct") verpflichten.

In der Regel erfolgt eine Aufforderung für die Rezertifizierung direkt durch IBLCE, mit Informationen über Anmeldefristen und Daten.

Umfassende Informationen zu Änderungen und Neuerungen rund um die Rezertifikation werden laufend auf der Seite von IBLCE publiziert.

ENDE DER TÄTIGKEIT ALS IBCLC

Bisher konnte eine IBCLC, die sich nicht mehr rezertifiziert, den Titel nicht mehr führen und es ist auch unzulässig, auf die frühere Qualifikation hinzuweisen (z.B. "ehemalige IBCLC" o.ä.).
Seit 2021 besteht die Möglichkeit, einmalig für 5 Jahre den Status "IBCLC außer Dienst" zu erwerben. Diese Option besteht für IBCLCs, die nicht mehr rezertifizieren möchten und ihre Tätigkeit als IBCLC beenden möchten. Nach dem Übertritt in den Status "IBCLC außer Dienst" kann die Zertifizierung als tätige IBCLC nicht erneut aktiviert werden, eine Rezertifizierung ist nicht mehr möglich.

Details zum neuen System: Selbsteinschätzung und Wissensbereiche

IBLCE hat einen übersichtlichen Leitfaden (auf deutsch) erstellt, der alle notwendigen Voraussetzungen zur Rezertifizierung zusammenfassend darstellt:

Vorbereitung auf die IBCLC-Rezertifizierung

Alle IBCLCs, die 2023 rezertifizieren, haben bereits per E-Mail von IBLCE die Aufforderung erhalten, den Test zur Selbsteinschätzung durchzuführen. Dieser umfasst ca. 75 Multiple-Choice-Fragen, wird in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden online durchgeführt und kann nicht unterbrochen werden.

Der Test wird auf deutsch angeboten, ebenso wie das Examen. Um sich für die Test-Teilnahme zu registrieren und diese durchzuführen, sind einige Schritte notwendig. Dazu hat IBLCE eine ausführliche Anleitung (auf deutsch) veröffentlicht:

Bedienungsanleitung für das IBLCE-Online-System

Künftig wird die Aufforderung zur Selbsteinschätzung an alle IBCLCs ungefähr 24 Monate nach der letzten Zertifizierung versendet.

Im Anschluss an die Absolvierung der Selbsteinschätzung erhält die IBCLC einen Bericht, der die Wissensbereiche identifiziert, in denen noch Fortbildungsbedarf besteht.
Die 7 Wissensbereiche entsprechen den Kategorien, die auch im Examen abgedeckt werden und von IBLCE in dem Dokument "Detaillierte Inhaltsübersicht" beschrieben sind.
Die Detaillierte Inhaltsübersicht in der Fassung von 2023 finden Sie → hier

Wenn ein Wissensbereich durch die Selbsteinschätzung als Bereich identifiziert wurde, in dem noch Fortbildungsbedarf besteht, benötigt die IBCLC einige CERPs (innerhalb ihrer Gesamt-Summe von 75 CERPs), die spezifisch diesen Wissenbereich abdecken.
IBCLCs, die 2023 rezertifizieren, benötigen 3 CERPs aus jedem Bereich, für den noch Fortbildungsbedarf identifiziert wurde.
Ab 2024 werden 5 CERPs pro Bereich benötigt.
Die restlichen CERPs können thematisch frei gewählt werden.

Übrigens: seit Anfang 2022 bescheinigen wir bei allen unseren Fortbildungen auf den Teilnahmebescheinigungen nicht mehr nur L-, R- und E-CERPs, sondern weisen auch explizit die 7 verschiedenen Wissensbereiche aus, um Ihnen die Zuordnung für Ihre Rezertifizierung zu erleichtern.

Erwerb von CERPs: das klassische Verfahren

Für die Rezertifizierung mittels Nachweis der Fortbildung sind sogenannte CERPs notwendig, das sind Fortbildungspunkte für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Laktationsmedizin und den angrenzenden Feldern. Üblicherweise werden für Fachtagungen, Kongresse, Brush-up Kurse und Praxistage des EISL bereits im Vorfeld CERPs beantragt und mit einer entsprechenden Registrierungsnummer versehen; auch andere stillfördernde Institutionen und die Berufsverbände der IBCLCs verfahren so.

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Als Teilnehmer:in einer solchen Veranstaltung erhält man mit der Teilnahmebestätigung eine Auskunft über die erhaltene Anzahl an CERPs und die Registrierungsnummer. Für die Einreichung zur Rezertifizierung sollte die Teilnahmebestätigung unbedingt als Nachweis aufbewahrt werden!

1 CERP entspricht einer Zeitstunde (60 min) an Fortbildung.
Es gibt 3 verschiedene "Typen" von CERPs:

  • L-CERPs (Direkt mit dem Feld der Laktation verknüpfte Themen)
  • R-CERPs (Themen aus angrenzenden Feldern, R steht für englisch "Related", also "Verwandt")
  • E-CERPs (Themen aus dem Gebiet der Berufs-Ethik)

Außerdem werden CERPs aus den 7 verschiedenen Wissenskategorien benötigt, die in der sogenannten "Detaillierten Inhaltsübersicht" von IBLCE beschrieben sind.
Die Detaillierte Inhaltsübersicht in der Fassung von 2023 finden Sie → hier

Übrigens: seit Anfang 2022 bescheinigen wir bei allen unseren Fortbildungen auf den Teilnahmebescheinigungen nicht mehr nur L-, R- und E-CERPs, sondern weisen auch explizit die 7 verschiedenen Wissensbereiche aus, um Ihnen die Zuordnung für Ihre Rezertifizierung zu erleichtern.

Prinzipiell sind für eine Rezertifizierung insgesamt mindestens 75 CERPs, die in den letzten 5 Jahren erworben wurden, notwendig. Darin müssen mindestens 50 L-CERPs und mindestens 5 E-CERPs enthalten sein. R-CERPs sind im Grundsatz überhaupt nicht notwendig, können aber zum Erreichen der 75 Gesamt-Punkte ergänzend eingebracht werden.

Die erforderliche Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen kann mit bis zu 3 R-CERPs in die Gesamt-Summe eingebracht werden.

Erwerb von individuellen CERPs: So geht's

Wenig bekannt ist die Möglichkeit, auch sogenannte Individuelle CERPs zur Rezertifizierung einzureichen. Diese Fortbildungspunkte kann man für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Teamschulungen, Tätigkeit im Vorstand eines Berufsverbands, Erstellung einer Klinischen Leitlinie etc.) oder den Besuch von thematisch passenden Veranstaltungen erhalten, auch wenn im Vorfeld keine CERPs beantragt wurden und die Organisation nicht durch stillfördernde Institutionen durchgeführt werden.

Dazu gibt es eine Reihe an Kriterien, die wir hier für Sie zusammenfassen:

NORMALERWEISE: 1 STUNDE = 1 CERP

Prinzipiell zählt eine Stunde (60 min.) passender Aktivität als 1 CERP, für einige der nachfolgenden Aktivitäten sind jedoch festgelegte Anzahlen an CERPs vorgesehen.

Als geeignete Aktivitäten gelten:

  • Team-interne Fallbesprechungen (ausführlich protokolliert und von allen anwesenden IBCLCs unterschrieben)
  • Teilnahme an einer Veranstaltung, die die humane Milchbildung und das Stillen zum Inhalt hat (unabhängig von stillfördernden Institutionen)
  • Doppelte CERPs erhält man für das erstmalige Erstellen und Abhalten eines Vortrags/ einer Praxis-Anleitung/ eines Unterrichts für Fachpersonal (Dauer des Vortrags + nochmals diesselbe Stundenanzahl für die Vorbereitung/Erstellung)

Für einige Aktivitäten gibt es Sonderregeln:

  • Hospitation bei einer praktizierenden IBCLC, die bereits mind. einmal rezertifiziert hat (Sonderregel: 120 min. = 1 L-CERP)
  • Ab 2021: Ehrenamtliche administrative Tätigkeit im Vorstand einer Organisation zu Stillförderung, z.B. Berufsverband (Sonderregel: 2 L-CERPs pro Jahr)
  • Poster-Präsentation auf einem Kongress o.ä. (5 CERPs)
  • Erstellung einer klinischen Leitlinie im Original (5 CERPs)
  • Verfassen eines Artikels oder Abstracts in einer anerkannten und unabhängig rezensierten Fachzeitschrift oder einem verlegten Buch (15 CERPs)
  • Herstellung eines Videos für Fachpersonal (5 CERPs)
  • Masterarbeit oder Doktorarbeit zum Thema (75 CERPs)

Sorgfältige Dokumentation

Individuelle CERPs werden ebenfalls thematisch in L-, R- und E-CERPs unterteilt (nach denselben Kriterien wie unter "Klassische Fortbildungspunkte" ausgeführt). Individuelle CERPs sollten sorgfältig dokumentiert werden und können ohne vorherige Rückfrage gemeinsam mit allen anderen gesammelten CERPs für die Rezertifizierung eingereicht werden.

Falls die Kandidat:in von IBLCE zur stichprobenartigen Überprüfung ausgewählt wird, müssen die Aktivitäten kurzfristig durch entsprechende Dokumente (Teilnahmebestätigungen etc.) nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die nötigen Nachweise laufend zu sammeln.

Für das Verfahren zur Rezertifizierung mit CERPs, typische Inhalte von passenden Fortbildungen, die Unterscheidung von L- und R-CERPs sowie den Details zur Dokumentation und Nachweisführung gibt es von IBLCE ein Dokument, den "Leitfaden für die Rezertfizierung". Außerdem existiert zusätzlich ein "Leitfaden für individuelle CERPs":

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2500 Baden, Theresiengasse 5/1/30
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T: +43 (0)2252 20 65 95
F: +43 (0)2252 20 64 87
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