EISL-Weiterbildungsstipendium
Das Europäische Institut für Stillen und Laktation (EISL) als gemeinnütziger Verein möchte förderwürdige Teilnehmer:innen an unseren Seminarreihen INTENSIV und KOMPAKT mit einem Stipendium unterstützen. Wir haben dafür mehrere Stipendien in der Höhe zwischen EUR 250,00 und EUR 500,00 bereitgestellt.
Zielgruppe
- Sie möchten Stillen noch besser verstehen
- Sie möchten Stillen fördern und Frauen und Familien unterstützen und begleiten
- Sie möchten auch in Ihrem Arbeitsumfeld die Stillförderung intensivieren und erreichen, dass evidenzbasiertes Wissen Grundlage der täglichen Arbeit wird
Das EISL-Stipendium bezieht sich ausschließlich auf folgende Fortbildungsangebote des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation mit dem Ziel, das → IBCLC-Examen abzulegen.
Voraussetzung
- Sie haben einen medizinisch pflegerischen Beruf (Pflegende, Hebamme, Ärzt:in, Ernährungsberaterin, Logopäd:in, Physiotherapeut:in, ...)
- Sie können ausreichend Praxisstunden für die Zulassung zum IBCLC-Examen nachweisen
- Sie werden anschließend an die EISL-Seminarreihe das IBCLC-Examen absolvieren
- Sie benötigen eine finanzielle Unterstützung für diesen Ausbildungsweg
Bewerbung
- Begründung für die Bewerbung und Darstellung der Motivation zur Teilnahme an der ausgesuchten Fortbildung
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Einkommensnachweis des/der Bewerber:in (die letzten 3 Gehaltsnachweise)
- Nachweis über die Voraussetzung zur Zulassung zum IBCLC-Examen
Bitte bewerben Sie sich per E-Mail mit oben genannten Informationen und Unterlagen mit dem Betreff "EISL-Stipendium" bei folgender Ansprechpartnerin:
Vergabe und Höhe des Stipendiums
Das EISL-Stipendium ist eine freiwillige Förderung des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation. Die Auswahl der Stipendiat:innen wird ausschließlich durch das Institut getroffen. Es besteht keine Auskunftspflicht über die Vergabe. Die Höhe des Stipendiums wird vom EISL im Einzelfall festgelegt.
Rechtsanspruch und weitere Regelungen
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Im Falle des Abbruchs der Seminarreihe verpflichtet sich die Stipendiat:in, die zuvor als Förderung erhaltene Summe innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen.
Weitere Regelungen können im gegenseitigen Einvernehmen individuell, immer jedoch schriftlich festgelegt werden.