Europäisches Institut für Stillen und Laktation

COVID19: Fragen aus der Praxis für Gesundheitspersonal, das schwangere und stillende Frauen begleitet

Anlage zu den Newslettern April 2020 und Februar2021

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel → Coronavirus/ COVID-19 und Stillen: Aktuelle internationale Empfehlungen . Sowohl der oben genannte Artikel als auch die untenstehenden Fragen und Antworten stellen eine Zusammenfassung von internationalen Veröffentlichungen anerkannter Fachgesellschaften dar, die es deutschsprachigem Fachpersonal erleichtern soll, sich rasch einen Überblick über den aktuellen Stand des Wissens zu verschaffen.
Beide Artikel werden regelmäßig aktualisiert.

Letzte Aktualisierung: 28.02.2021


Glossar:

SARS-CoV2: der Erreger der aktuellen Pandemie (häufig einfach als "Coronavirus" bezeichnet, allerdings genaugenommen ein Virus, das, wie schon andere Viren zuvor, aus der Familie der Coronaviren stammt)

COVID-19: die Erkrankung, die durch Infektion mit SARS-CoV2 entsteht

Schwangerschaft

Wie sollten wir mit Routine-Terminen zur Vorsorge in der Schwangerschaft umgehen?

Die üblichen Vorsorge-Termine in der Schwangerschaft sollten wie geplant wahrgenommen werden, sie sind medizinisch notwendig und dienen der Gesundheit von Mutter und Kind. Wenn die werdende Mutter als Verdachtsperson gilt oder sicher infiziert ist, benötigt die betreuende Fachkraft vollständige persönliche Schutzausrüstung, wie in den Verordnungen und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.

Sind Schwangere und/oder ihr ungeborenes Kind speziell gefährdet?

  • Schwangere haben gegenüber der sonstigen Bevölkerung nach derzeitigem Stand des Wissens kein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren. Sie scheinen bei einer Infektion seltener Symptome zu entwickeln, haben jedoch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, insbesondere bei Vorliegen weiterer Risikofaktoren
  • Eine Infektion der Mutter durch SARS-CoV2 während der Schwangerschaft scheint nach derzeitigem Wissensstand per se keine negativen Auswirkungen auf das Ungeborene zu haben, es infiziert sich auch nicht im Mutterleib

Geburt

Wo sollten Frauen derzeit entbinden?

Bei einer normalen Schwangerschaft ist eine ambulante Geburt im Klinikum oder Geburtshaus ebenso wie eine Hausgeburt nach wie vor möglich. Im Verdachts- oder gesicherten Infektionsfall mit SARS-CoV2 gehört die Schwangere zur Risikogruppe, somit ist eine Entbindung im klinischen Setting notwendig. Zudem soll das Neugeborene 48h postpartum beobachtet, aber nicht von der Mutter getrennt werden.

Welcher Geburtsmodus soll im Verdachts-/ Infektionsfall gewählt werden?

Eine vaginale Geburt ist nach wie vor erste Wahl. Nach derzeitigem Wissensstand findet unter der Geburt durch den Vaginalkanal keine Infektion des Kindes statt. Wie bei jeder Entbindung (ob mit oder ohne Infektion mit SARS-CoV2) soll eine Sectio nur bei geburtshilflich-medizinischer Notwendigkeit erfolgen.

Welche Maßnahmen müssen im Kreißsaal getroffen werden und darf der Vater die Frau begleiten?

  • Eine möglichst rasche Testung der unter Verdacht stehenden Mutter ist dringend notwendig, da bei negativem Ergebnis die Maßnahmen zur Isolation aufgehoben werden können, was eine große Erleichterung für Mutter, Kind und Personal mit sich bringt
  • Wenn eine Schwangere, die als Verdachtsfall gilt oder bekannt infiziert ist, in die Geburt eintritt, sollte der Kreißsaal vorab über ihre bevorstehende Ankunft informiert werden. Das gesamte betreuende Personal im Kreißsaal benötigt persönliche Schutzausrüstung, die werdende Mutter muss isoliert betreut werden. Soweit es unter der Geburt möglich ist, könnte das zusätzliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Mutter hilfreich sein, um das Infektionsrisiko des Personals zu minimieren.
  • Eine feste Begleitperson, die selbst symptomfrei sein muss und ebenfalls mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet wird, sollte dringend unter der Geburt zugelassen werden, auch wenn für das Klinikum ansonsten ein generelles Besuchsverbot gelten mag. Für die Wochenstation legen Kliniken individuelle Regeln fest.

Was passiert unmittelbar nach der Geburt?

Auch wenn eine Mutter als Verdachtsfall eingestuft wird oder bekannt infiziert ist, sollte postpartum der normale Bonding-Prozess stattfinden, solange der Gesundheitszustand der Mutter dies zulässt. Allerdings sollte die Mutter dabei einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Es ist sinnvoll, auf den MNS z.B. mit Lippenstift einen Mund und Nasenlöcher aufzumalen, um das Erkennen des Gesichts-Schemas für das Neugeborene zu ermöglichen.

Das Bonding erfolgt im Optimalfall durch ungestörten direkten Hautkontakt, notwendige Untersuchungen werden auf dem Körper der Mutter durchgeführt. Das Kind erhält genügend Zeit, um selbständig zur Brust zu finden und das erste Stillen zu initiieren (durchschnittlich ca. 1 Stunde pp).

Ist etwas zu beachten, wenn eine Frau nicht stillen möchte?

Wenn eine Mutter (unabhängig von einem möglichen Verdacht auf SARS-CoV2-Infektion) sich entschieden hat, nicht zu stillen, ist es immer wünschenswert, dass das Neugeborene auf alle Fälle Kolostrum erhalten sollte. Dies kann durch direktes Anlegen an der Brust oder durch Handgewinnung von Kolostrum geschehen. Viele Mütter, die sich gegen das Stillen entscheiden, geben ihrem Kind gerne das Kolostrum.

In der Zeit der Pandemie profitieren Neugeborene nochmals mehr von den immunologischen Eigenschaften der Muttermilch. Deshalb wäre es besonders wichtig, mit einer infizierten oder unter Verdacht stehenden Mutter darüber zu sprechen, ob sie sich vorstellen kann, für kurze Zeit zu stillen oder abzupumpen.

Wochenstation

Müssen Mutter und Kind getrennt werden?

Bei bekannter Infektion mit SARS-CoV2 bzw. bei Einstufung als Verdachtsfall werden Mutter und Kind gemeinsam isoliert und wie jeder Isolationsfall den Richtlinien der Klinik entsprechend durch die Pflege betreut. Mutter und Kind verbleiben gemeinsam im Rooming-In, solange es der Gesundheitszustand der Mutter zulässt.

Das Kind wird für mindestens 48h postpartum beobachtet, als Verdachtsfall (Kontaktperson) eingestuft und daher nach normalem Schema so rasch als möglich getestet.

Darf die Mutter stillen/ darf Muttermilch verfüttert werden?

  • SARS-CoV2 wird nach derzeitigem Stand des Wissens nicht über Muttermilch übertragen. Die Mutter kann also unabhängig von ihrem Infektionsstatus ganz normal stillen. Auch in dieser Situation profitieren Neugeborene von den besonderen immunologischen Eigenschaften der Muttermilch.
  • Wenn die Mutter als Verdachtsfall eingestuft wird/ sicher infiziert ist, soll sie vor jedem Kontakt zum Kind die Hände desinfizieren und bei jedem Kontakt mit dem Kind einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Es ist sinnvoll, auf den MNS z.B. mit Lippenstift einen Mund und Nasenlöcher aufzumalen, um das Erkennen des Gesichts-Schemas für das Neugeborene zu ermöglichen.
  • Wenn die Mutter in der Klinik pumpt, verbleibt die ihr zugewiesene Pumpe während der gesamten Zeit des stationären Aufenthalts bei der Mutter und es werden Einmal-Pumpsets verwendet oder die Sets werden nach jedem Gebrauch sterilisiert

Was passiert, wenn die Mutter intensivpflichtig wird?

  • Bei einer an COVID-19 erkrankten intensivpflichtigen Mutter wird das Neugeborene getrennt von ihr isoliert und (anders als in anderen Fällen mit intensivpflichtiger Mutter) auch nicht zu ihr gebracht. Das Kind wird als Verdachtsfall/Kontaktperson eingestuft und nach Maßgabe für diesen Fall betreut (Neonatologie, Isolationszimmer etc.), zudem so rasch als möglich vollständig getestet.
  • Wie bei jedem Kind, das von der Mutter getrennt ist, sollte alles unternommen werden, um ihm liebevollen Körperkontakt zu ermöglichen, z.B. durch einen gesunden Angehörigen in persönlicher Schutzausrüstung. Eine rasche Testung des Kindes kann die Situation deutlich erleichtern und hat daher hohe Priorität.
  • Die Mutter benötigt Unterstützung für den Beginn der Milchbildung, d.h. dass das Personal sie bei der Handgewinnung von Kolostrum und beim Pump-Beginn unterstützt oder u.U. dies auch für die Frau übernimmt, bis sie wieder selbst dazu in der Lage ist – dies ist medizinisch notwendig, eine unbehandelte initiale Brustdrüsenschwellung stellt eine Komplikation dar!

Wie können Mutter und Kind aus der Klinik entlassen werden?

Wenn der Gesundheitszustand von Mutter und Kind es zulässt, werden sie im Verdachtsfall/ bei Infektion der Mutter frühestens 48h nach Geburt und nach Maßgabe der nationalen Vorgaben und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden in gemeinsame häusliche Quarantäne entlassen.

Häuslicher Bereich

Welche Hygiene-Maßnahmen sind Zuhause zu beachten?

  • Wenn eine infizierte/ unter Verdacht stehende Mutter stillt, sollte sie bis zum endgültigen negativen Test-Ergebnis/ bis zur Einstufung als "nicht (mehr) infektiös" durch die lokalen Gesundheitsbehörden vor und nach jedem Kontakt zum Kind ihre Hände desinfizieren und bei jedem Kontakt mit dem Kind einen Mund-Nase-Schutz tragen
  • Wenn eine infizierte/ unter Verdacht stehende Mutter für ihr Kind Muttermilch pumpt, sollte sie bis zum engültigen negativen Test-Ergebnis/ bis zur Einstufung als "nicht (mehr) infektiös" durch die lokalen Gesundheitsbehörden alle Pump-Sets, Flaschen-Sauger + Flaschen, Schnuller und sonstige Hilfsmittel nach jedem Gebrauch sterilisieren und auf gute Handhygiene achten.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die immunologischen Eigenschaften der Muttermilch sind von großem Wert, daher ist auch ein Teil-Stillen selbstverständlich zu unterstützen
  • Sobald nach einem Verdacht/ einer Infektion der endgültige Negativ-Bescheid vorliegt: reduzierten Hautkontakt mit dem Kind intensiv nachholen
  • Unabhängig vom Infektionsstatus gelten für alle Familien derzeit die Kontaktbeschränkungen der Gesamt-Bevölkerung: daher Besuche vermeiden, Großeltern können ihr Enkelkind vorerst nur online kennenlernen

Impfung

Sollen Schwangere gegen COVID-19 geimpft werden?

Derzeit gibt es noch keine ausreichende Datenlage zu einer abschließenden Bewertung. Die deutsche STIKO und die deutschsprachigen und internationalen Fachgesellschaften schätzen das Risiko für die Impfung von Schwangeren aus grundsätzlichen Überlegungen heraus als gering ein. Um Schwangere indirekt zu schützen, sollten enge Kontaktpersonen sowie betreuende medizinische Fachkräfte geimpft sein.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für Schwangere eine individuelle Entscheidung in ärztlicher Absprache, auf Basis von eventuell bestehenden Vorerkrankungen oder einem hohen Expositionsrisiko, empfohlen. Schwangere sollten nicht grundsätzlich vom Impfprogramm ausgenommen werden. Sollte dies der Fall sein, muss individuell im Gespräch mit ihren Ärzten abgewogen werden, eine Impfung kann dann empfehlenswert sein.

Sollen Stillende gegen COVID-19 geimpft werden?

Obwohl bisher keine spezifischen Daten für eine Imfpung von stillenden Frauen vorliegen, gibt es aus dem Verständnis des Wirkmechanismus heraus keinen Grund für eine Einschränkung. Die deutschsprachigen Fachgesellschaften empfehlen daher, stillende Frauen ganz normal zu impfen, sobald sie anhand des Impfplans dafür vorgesehen sind.

Zusätzliche Informationen direkt für Eltern

© April 2020 und Februar 2021, Anja Bier (IBCLC), Gudrun von der Ohe (IBCLC und Ärztin) und Gabriele Nindl (IBCLC) für den Newsletter des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation

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