Europäisches Institut für Stillen und Laktation

Der WHO-Kodex: ein weltweites Instrument zum Schutz des Stillens

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 3/2022

Stillen braucht besondere Unterstützung

Durch unzählige Studien belegt und in internationalen Leitlinien und Empfehlungen regelmäßig bekräftigt: Stillen ist ein bedeutender Faktor für das sichere und gesunde Aufwachsen von Kindern. Stillen hat außerdem Auswirkungen auf die mütterliche Gesundheit und auf die Gesellschaft (Gesundheitswesen/ Kosten/ Sozialwesen etc.).
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Stillen ist aber nicht selbstverständlich. In vielen Gesellschaften
• werden Familien unzureichend über die Bedeutung und die Praxis des Stillens informiert
• sind Gesundheitspersonal und andere beratende Personen nicht ausreichend zum Stillen ausgebildet
• spielt die Babynahrungsindustrie eine große Rolle in der Öffentlichkeit (Werbung, Lobbyismus)
• werden deutlich weniger Kinder nach den WHO-Empfehlungen gestillt als mit Säuglingsnahrung gefüttert
• resultiert die fehlende Stillunterstützung in höherer Säuglingssterblichkeit und Erkrankungshäufigkeit

Es stellt eine verbreitete Fehlannahme dar, dass dies alles nur für ärmere Länder und nicht für westliche Industrienationen gilt. Auch in Europa könnten durch höhere Stillraten nach den Empfehlungen der WHO Kinder und Mütter vor ernstzunehmenden Risiken geschützt werden und gesamtgesellschaftlich wäre eine deutliche Kostenreduzierung im Gesundheitswesen möglich.

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Grafik: Dr. Zsuzsa Bauer, www-still-lexikon.de

Eine Antwort: Der WHO-Kodex

Bereits 1981 erarbeiteten WHO (die Weltgesundheitsorganisation) und UNICEF (das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) gemeinsam einen Kodex, damals in der 34. WHA (Weltgesundheits-Versammlung) verabschiedet wurde. Dieser Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig nur kurz "WHO-Kodex" genannt.

Seither sind etliche Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgt, die in zusätzlichen Resolutionen jeweils durch die WHA verabschiedet wurden. 2017 erschien ein umfangreiches → Update, das auf verständliche Weise die Anliegen des Kodex sowie die einzelnen Veränderungen seit der ersten Verabschiedung thematisiert.

Der Kodex enthält 11 Artikel, die schlussendlich alle demselben Ziel dienen:

"... eine sichere und angemessene Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder sicher zu stellen, indem das Stillen gefördert und geschützt wird. [...]"


Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Kodex:

  • Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger sollen nur dann angewendet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie sollen in diesem Fall sachgemäß, mit Aufklärung und Anleitung der Eltern, eingesetzt werden
  • Verteilung und Vermarktung der Produkte soll so gestaltet sein, dass das Stillen geschützt wird und keine direkte Werbung bei Eltern/Familien erfolgt
  • Fachkräfte sollen neutral und sachgerecht informiert werden, so dass sie Eltern angemessen beraten können

Der Wirkungsbereich des Kodex umfasst Regelungen zum Inverkehrbringen von Muttermilchersatzprodukten (Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen, Spezialnahrungen), Beikostprodukten, Getränken (z.B. Babywasser, Babytee o.ä.), sowie Saugflaschen und Saugern.

Diese Regelungen enthalten detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die
• Information und Aufklärung über Säuglingsernährung
• Kennzeichnung und Qualität der Produkte
• Werbung für Öffentlichkeit und Familien
• Werbung im Gesundheitswesen
• Umsetzung und Überwachung des Kodex

Gesetze? Nun ja...

Der Kodex ist rechtlich gesehen kein bindendes Instrument. Um Hersteller und andere Beteiligte auf die Einhaltung des Kodex zu verpflichten, sollen die unterzeichnenden Staaten die Inhalte des Kodex jeweils in nationale Gesetzgebungen überführen und somit z.B. auch Sanktionen bei Nicht-Einhaltung möglich machen.

In der Praxis haben viele Staaten keine oder nur Teil-Aspekte der Kodex-Inhalte in entsprechende Verordnungen übertragen, wobei sich dies aktuell in Europa nach und nach ändert. 2013 wurde beispielsweise eine EU-Verordnung erlassen, die die Werbung mit Bildern von niedlichen und glücklichen Flaschenkindern untersagt (→ SPIEGEL 2013, → liliput-lounge 2013) .

Seither sind weitere Verordnungen erlassen worden: war zu Beginn nur die Werbung und Kennzeichnung von Säuglings-Anfangsnahrung (also PRE- und 1er-Nahrung) reguliert, so gibt es nun zum Beispiel auch eine 2020 in Kraft getretene EU-Verordnung, die die Werbung für sogenannte "Spezialnahrungen" regelt.
Wie zuvor bereits für PRE- und 1er-Nahrung geregelt, dürfen somit z.B. keine kostenlosen Probepäckchen dieser Nahrungen mehr abgegeben werden. Viele Hersteller hatten zuletzt dieses "Schlupfloch" genutzt, um beispielsweise in kinderärztlichen Praxen ihre Produkte prominent zu platzieren.

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    © N. Groiss
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    © N. Groiss

Neben gesetzlichen Maßnahmen gibt es natürlich auch die Marktmacht der Verbraucher:innen. Mehrere Non-profit-Organisationen dokumentieren und sammeln Verstöße der Hersteller gegen den Kodex – gerade in Zeiten von Social Media kann die Veröffentlichung dieser Verstöße durchaus auch Schlagkraft entfalten.

Das → International Baby Food Action Network (IBFAN) koordiniert die regionalen Aktionen und Berichte weltweit.
In Deutschland nimmt die → Aktionsgruppe Babynahrung (AGB) Meldungen entgegen und unterstützt Projekte zur Stillförderung.
In Österreich können Verstöße bei der → Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) gemeldet werden.
In der Schweiz ist das sogenannte → Codex Panel für die Überwachung und Einhaltung des speziellen Schweizer Kodex (deutlich kleinerer Umfang als von der WHO gefordert) zuständig.

Ein lukratives Geschäftsfeld

Die Produktion und Vermarktung von Babynahrung und Zubehör ist gewinnbringend. Weltweit wächst der Markt stetig und deutlich, auch die Vorhersagen für die nächsten Jahre lassen in Summe keine Einbußen für die Industrie erwarten. Der europäische Markt ist auf wenige große Player aufgeteilt, die daher jeweils eine große Marktmacht besitzen.

Das Marktforschungsinstitut Mordor Intelligence erwartet für die Jahre 2021 - 2026 ein Wachstum von 5,2% für den europäischen Markt: → Europe Baby Food Market – Growth, Trends, COVID-19 Impact and Forecasts (2021-2026)

Offiziell erklären alle großen Hersteller, den Kodex einzuhalten. In der Realität gibt es immer wieder verschiedene Verstöße und Marketing-Praktiken, die oft aufgrund der lückenhaften Gesetzgebung der Nationalstaaten nicht ausreichend sanktioniert werden können. Wir veröffentlichen bereits seit einigen Jahren in unserer Kategorie "Neues aus der Forschung" regelmäßig Artikel über die Berichte von internationalen Organisationen, die die Vermarktungs-Strategien und Verstöße gegen den Kodex kritisch beleuchten:

  • Supermarkt-Regal_NatalieGroiss
    © N. Groiss
  • Zusammenstellung_Gesundheitspersonal_A.Bier_A.Hemmelmayr
    © A. Bier und A. Hemmelmayr

Der WHO-Kodex im Gesundheitswesen

Gesundheitspersonal wird von den Herstellern intensiv umworben, schließlich stellen Fachkräfte wichtige Multiplikatoren dar, denen Eltern großes Vertrauen schenken. Gratis-Kugelschreiber und Notizblöcke mit dem Logo der Babynahrungs-Firma stellen dabei nur das untere Ende der Skala dar, beliebt sind auch Uhren oder Kaffeemaschinen für Wochenstationen, Hüllen für den Mutterpass, Namensschilder für die Baby-Bettchen, Sponsoring von Fortbildungs-Veranstaltungen, Werbung in Fachzeitschriften usw.

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel von 2019:

Hilfreich zur Orientierung sind die beiden folgenden Dokumente:

Auch Firmen, die keine Säuglingsnahrung herstellen, aber Flaschen und Sauger im Sortiment anbieten, fallen in den Wirkungsbereich des Kodex. Daher sind auch Hersteller von Stillhilfsmitteln und Pumpen unter Umständen betroffen und können für Gesundheitspersonal einen Interessenskonflikt verursachen.
Als Stillberater:innen sind wir oft verunsichert, welche Produkte welcher Hersteller wir nun verwenden oder empfehlen können. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel in der Fachzeitschrift "Laktation und Stillen" aus der Ausgabe 2/2018:

Organisationen, die sich der Stillförderung verschrieben haben, verpflichten sich selbst, den Kodex einzuhalten und nicht mit kodexverletzenden Firmen zu kooperieren oder finanzielle Unterstützung von diesen Herstellern anzunehmen. Auch wir als Europäisches Institut für Stillen und Laktation haben seit Jahren zum Beispiel keine entsprechenden Firmen als Aussteller auf unseren Fachtagungen oder Kongressen akzeptiert. Nun haben wir auch die Verteilung von kostenlosen Demo-Paketen an unsere Absolvent:innen gestoppt, lesen Sie dazu unser Statement:

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